Alle Skigebiete, Restaurants und Läden sind geschlossen – ausser Lebensmittelgeschäfte und Apotheken. Die Regierung des Kantons Graubünden hat zusätzliche Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus beschlossen.
Die Massnahmen im Überblick (Update BAG, 18. März)
Folgende Massnahmen gelten seit Samstag, 14. März bis vorerst 30. April 2020:
– Skigebiete und Bergbahnen müssen den Betrieb einstellen.
– Öffentliche und private Anlässe oder Versammlungen mit mehr als 50 Personen sind verboten.
– Sämtliche Unterhaltungsstätten wie Bibliotheken, Archive, Kinos, Theater, Museen, Jugend-, Sport-, Wellness-, Fitnesszentren, Schwimmbäder, Discos, Musikbars, Nachtclubs usw. haben den Betrieb einzustellen.
Ab Montag, 16. März bis vorerst 30. April 2020 bleiben zusätzlich geschlossen:
– Alle Restaurationsbetriebe (Restaurants, Bars, Bistros, Cafés, Snackbars etc).
– Jede Form von Selbstbedienungsrestauration.
– Sämtliche Detailhandelsgeschäfte (Warenhäuser und Ladengeschäfte etc.)
– Alle Volksschulen
Betrieb gestattet:
– Apotheken und Drogerien, Lebensmittelgeschäfte inkl. Lebensmittelabteilungen der Warenhäuser, Bäckereien, Metzgereien, Molkereien, Tankstellenshops, Kioske, Hofläden etc.
– Hotels inkl. Restauration der Hotelgäste und Mitarbeitenden (keine Selbstbedienung).
– Mahlzeitenlieferungen von Restaurants, Pizzakurieren etc. oder fliegende Verkaufsstände ohne Restauration und Verzehr vor Ort.
Lesen Sie hier die aktuellsten Informationen zum Coronavirus des Kantons Graubünden.
Die Loipen und die Winterwanderwege werden bis auf Weiteres gespurt.
Wir bitten Sie um Vorsicht bei Aktivitäten ausser Haus, einerseits um Ansteckungen zu verhindern, aber auch um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden. Denn entscheidend ist, das Gesundheitssystem jetzt nicht zusätzlich und unnötig zu belasten. Informationen zu offenen Loipen finden Sie unter: www.engadin.ch/de/pisten-loipen-wege/loipen/