Ein neues Baugesuch für die Umnutzung der Stockwerkeinheit S50389, 4 1⁄2-Zimmerwohnung A2, als Erstwohnung zu einer Zweitwohnung gegen Bezahlung einer Ersatzabgabe ist eingegangen.
Die Baugesuchsunterlagen liegen bis am 3. April 2023, auf der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf.
Öffnungszeiten der Gemeindekanzlei:
Montag bis Donnerstag von 09.30 bis 11.30 Uhr
Öffentliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben können während der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeindevorstand Madulain eingereicht werden.
Baugesuch 02/2023 als PDF
BG02-2023