Mitteilung an die Grundeigentümer:
Bäume und Sträucher, welche in den öffentlichen Grund hineinragen, müssen
- bei Strassen auf eine Höhe von 4.50 m und
- bei Gehwegen auf eine Höhe von 2.50 m
zurückgeschnitten werden.
Wir bitten die Eigentümer dafür besorgt zu sein, dass dies bis zum
31. Oktober 2023
erledigt wird.
Nach diesem Datum wird das Werkamt die Arbeiten auf Kosten des Grundeigentümers ausführen lassen.
Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
GEMEINDEVERWALTUNG MADULAIN