Der Kanton hat neue und einschränkende Schutzmassnahmen verordnet. Gastronomiebetriebe müssen für zwei Wochen schliessen. In Südbünden wird zudem die gesamte Bevölkerung auf das Coronavirus getestet, dies auf freiwilliger Basis zwischen dem 11. und 13. Dezember 2020.
Weiter werden Orte der Unterhaltung und Freizeit geschlossen wie zum Beispiel Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken, Clubbetriebe, Wellnesszentren oder Eissportanlagen. Treffen, Versammlungen und Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen sind verboten, im privaten wie im öffentlichen Raum. Ausgenommen sind politische Anlässe, Gottesdienste und Beerdigungen, dies unter strikter Einhaltung von Schutzkonzepten. Am Dienstag, 15. Dezember 2020 wird die Lage neu beurteilt.
Die Mitteilung der Kantonsregierung vom Freitag, 4. Dezember 2020 im Wortlaut:
Coronavirus: Regierung beschliesst Gesamtschutzkonzept Graubünden
Die Regierung hat für die Festtage und die Wintersaison ein Gesamtschutzkonzept verabschiedet. Es umfasst vorübergehende einschränkende Massnahmen in Bezug auf Versammlungen, öffentliche und private Veranstaltungen sowie Gastronomiebetriebe. Für besonders stark von Covid-19 betroffene Regionen im Kanton wird eine flächendeckende Teststrategie umgesetzt.
Das Gesamtschutzkonzept Graubünden soll die Pandemie eindämmen, die Wintersaison in den Tourismusregionen gewährleisten und Feierlichkeiten im privaten Kreis an Weihnachten und Neujahr ermöglichen.
Graubünden mit hohen Fallzahlen
Die Fallzahlen haben gesamtschweizerisch in den letzten Tagen nur noch leicht abgenommen. In Graubünden steigen die Zahlen sogar leicht an oder stagnieren auf hohem Niveau. Gegenwärtig sind im Kanton 766 Personen in Isolation und 1065 in Quarantäne. Seit Oktober hat sich die Zahl der Todesfälle mehr als verdoppelt. Über die Hälfte der positiv getesteten Personen weiss nicht, wo sie sich angesteckt hat.
Im Kanton werden täglich im Schnitt rund 100 neue Fälle verzeichnet. Die Reproduktionszahl liegt in Graubünden durchschnittlich bei 1,02. Das heisst, jede positiv getestete Person steckt mehr als eine weitere Person an. Das ist schweizweit die vierthöchste Reproduktionszahl. Ohne weitere Massnahmen besteht insbesondere die Gefahr, dass die Spitäler in der Wintersaison an ihre Grenzen stossen.
Massnahmenpaket
Aufgrund dieser Ausganglage hat der Kantonale Führungsstab (KFS) im Auftrag der Regierung ein Gesamtschutzkonzept zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie erarbeitet. Von Freitag 4. Dezember bis Freitag 18. Dezember gelten folgende Massnahmen:
- Versammlungen und Treffen von mehr als 10 Personen im privaten und öffentlichen Raum sind verboten.
- Veranstaltungen und Aktivitäten mit mehr als 10 Personen in öffentlichen und privaten Räumen sind verboten. Ausgenommen sind politische Anlässe und Versammlungen. Religiöse Gottesdienste und Beerdigungen können unter strikter Einhaltung der Regeln des sozialen Abstands unter Einhaltung von Schutzkonzepten mit maximal 50 Personen abgehalten werden.
- Restaurationsbetriebe – auch solche in Skigebieten – bleiben bis am 18. Dezember 2020 geschlossen. Ausnahmen bestehen für Take-Away-Betriebe, Hauslieferungen, Kantinen und Hotelrestaurants für die Hotelgäste u.a.
- Geschlossen bleiben Orte der Unterhaltung und Freizeit wie Kinos, Theater, Museen, Bibliotheken, Clubbetriebe, Wellnesszentren, Eissportanlagen etc. Eine Ausnahme bilden Outdoor-Freizeitanlagen und Wellnessanlagen für Hotelgäste.
- Sportliche Aktivitäten in öffentlichen und privaten Räumen mit mehr als 10 Personen sind verboten. Eine Ausnahme bilden sportliche Aktivitäten mit Kindern unter 16 Jahren und der Profisport.
- An öffentlichen und privaten Schulen gilt bis 23. Dezember 2020 auf dem gesamten Schulareal eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler in Kindergärten und Primarschulen.
Am Dienstag, 15. Dezember 2020, wird die Lage neu beurteilt und über das weitere Vorgehen entschieden. Die detaillierten Bestimmungen können dem Regierungsbeschluss in der Beilage entnommen werden.
Betroffene Branche erhält Unterstützung
Da es sich um kurzfristige behördliche Massnahmen handelt, haben alle betroffenen Betriebe Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Die zehntägige Wartefrist entfällt. Der Anspruch gilt ab dem Tag der Gesuchseinreichung. Es gilt kein rückwirkender Anspruch: Es ist deshalb wichtig, das Gesuch schnellstmöglich einzureichen. Des Weiteren haben betroffene Personen im Rahmen der Covid-19-Verordnung des Bundes Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, da es sich um behördlich kantonal angeordnete Betriebsschliessungen handelt. Der Anspruch auf die Entschädigung ist mit dem Formular «Anmeldung für die Corona-Erwerbsersatzentschädigung» bei der für die anspruchsberechtigte Person zuständigen Ausgleichskasse geltend zu machen.
Ausserdem wird der Kanton Graubünden Unternehmungen, welche gemäss Härtefallverordnung des Bundes besonders betroffen sind, in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützen. Details betreffend Härtefallverordnung erfolgen Mitte Dezember.
Neue Teststrategie für Graubünden
Neben den Einschränkungen des öffentlichen Lebens sieht die Gesamtstrategie Flächen- und Kontrolltests vor. Im Rahmen eines Pilotprojekts werden zwischen 11. und 13. Dezember 2020 in den Regionen Maloja (Tourismusgrossregion), Bernina (hohe Fallzahlen) und Engiadina Bassa/Val Müstair die gesamte Bevölkerung auf freiwilliger Basis getestet. Dies auch um eine Momentaufnahme über die asymptomatischen Personen zu erhalten und gezielte Massnahmen einleiten zu können. Mit diesem Pilotprojekt wird zusätzlich die Ausgangslage geschaffen, um bei Bedarf (weitere oder erneute Verschlechterung der Fallzahlen) einen Flächentest über den ganzen Kanton durchzuführen.
Zudem soll in Bergbahn- oder Hotelleriebetrieben, bei Gesundheitsberufen, Lehrpersonen oder anderen Berufsgruppen mit vielen sozialen Kontakten sowie bei Besuchern in Pflegeheimen und Spitälern neu periodisch und systematisch getestet werden. Das hilft asymptomatische Personen zu identifizieren und Infektionsketten zu unterbrechen.